Title: Eltern aufgepasst:  BGH zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienmitglieder
Author: RegioHelden
Published: 13. September 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Eltern aufgepasst:  BGH zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienmitglieder

 Veröffentlicht am 13. September 20237. Februar 2024

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch
Urteil vom 08. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12 – BearShare) entschieden, dass der 
Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen
nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss
für illegales Filesharing missbraucht.

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Überlassung eines Internetanschlusses
durch den Anschlussinhaber an volljährige Familienangehörige auf familiärer Verbundenheit
beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Mit Blick
auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienmitgliedern und der Eigenverantwortlichkeit
von Volljährigen, darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen
seinen Anschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen – dieser
Grundsatz gilt dann nicht mehr, wenn der Anschlussinhaber konkreten Anlass zu der
Befürchtung hat, dass das volljährige Familienmitglied den Internetanschluss für
Rechtsverletzungen missbraucht, etwa durch eine Abmahnung. In diesem Fall hat der
Anschlussinhaber erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen
zu ergreifen.

Rechtsanwalt Cordes zu der Entscheidung: „Das Urteil ist richtig und wichtig. In
Zukunft dürfte die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen bei Rechtsverletzungen durch
Familienmitglieder des Anschlussinhabers deutlich einfacher werden. Positiv ist 
auch, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf alle volljährigen Familienangehörigen
und damit auch auf Ehepartner bezieht.“

Ob der Bundesgerichtshof in diesem Urteil auch auf die höchst umstrittenen Fragen
zur Darlegungs- und Beweislast eingegangen ist, bleibt bis zur Veröffentlichung 
der Entscheidung im Volltext abzuwarten.  [Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.](http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66407&pos=0&anz=5/)

Fraglich bleibt zukünftig, ob die Richter in Karlsruhe eine vergleichbare Bewertung
bei der Haftung des Anschlussinhabers für Mitglieder einer Wohngemeinschaft annehmen.
So zumindest das Landgericht Köln mit Urteil vom 14. März 2013, Az.: 14 O 320/12,
dass für den Hauptmieter und Anschlussinhaber keine Prüfungs- und Belehrungspflichten
gegenüber den Untermietern ohne konkreten Anlass vorsieht. Zu klären ist zukünftig
auch die Haftung von Hotel- und Gaststättenbetreibern, die ihren Gästen einen Zugang
zum Internet gewähren.

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[Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung](https://www.cordes-anwalt.de/abmahnung-der-digirights-administration-gmbh-durch-rechtsanwalt-daniel-sebastian-wegen-urheberrechtsverletzung/)

[Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung](https://www.cordes-anwalt.de/abmahnung-der-warner-bros-entertainment-gmbh-durch-waldorf-frommer-rechtsanwaelte-wegen-urheberrechtsverletzung/)